Die Verpackungsverordnung



Verpackungsverordnung

Hinweis nach Verpackungsverordnung: Gemäß Verpackungsverordnung sind wir verpflichtet, Verkaufsverpackungen, die nicht mit einem Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (dem "grünen Punkt") gekennzeichnet sind, unentgeltlich zurückzunehmen. Sie können daher diese Verpackungen auf unsere Kosten an uns übersenden. Die Adresse entnehmen Sie bitte dem Impressum.